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image Willensvollstrecker icon white Willensvollstrecker

Wichtiger Helfer für Erben, Erblasser und Anwälte

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Hinterbliebenen schon schlimm genug. Hinzu kommen verschiedene bürokratische Hürden, die noch während der Trauerphase erledigt werden müssen. Hierzu gehört auch die Regelung des Nachlasses. Erben wird dringend dazu geraten, die Hilfe eines Willensvollstreckers in Anspruch zu nehmen, damit die Abwicklung, die Übergabe des Nachlasses oder die Erbteilung reibungslos und gesetzeskonform abläuft. Der Nachlassverwalter vertritt dabei den letzten Willen und handelt gemäss den Interessen des Verstorbenen. Ausserdem agiert er stets im Interesse der Erbengemeinschaft.

Wenn es sich beim Willensvollstrecker jedoch um ein Familienmitglied handelt, entsteht nicht selten ein Interessenskonflikt. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Familienmitglied erbberechtigt ist oder nicht. Dieser Konflikt entsteht erst gar nicht, wenn ein Treuhänder, Notar oder Anwalt als Testamentsvollstrecker im Testament ernannt wird.

Unabhängig davon übernimmt der Willensvollstrecker aber grundsätzlich wichtige und anspruchsvolle Aufgaben für die Erben und entlastet sie dadurch. Wir wiederum nehmen den Willensvollstreckern einen Teil dieser Last ab und führen für den Nachlass eine Bestandsaufnahme, Schätzung und Liquidation von Inventar durch. Dabei ist uns Diskretion, Seriosität und Sensibilität nicht nur wichtig, sondern selbstverständlich.

Wir entlasten Willensvollstrecker und Erben

Willensvollstrecker müssen sich nicht nur um das eventuell vorhandene Vermögen des Erblassers kümmern, sondern auch das hinterlassene Mobiliar oder den gesamten Haushalt verwalten. Unserer Erfahrung nach verbergen sich bei der Haushaltsauflösung ganz oft unbekannte Schätze, deren Wert meist nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Auf der anderen Seite kennen wir genügend Situationen, bei denen es andersherum ist. Die Erben glauben, dass der Nachlass mehr wert ist, als dies eigentlich der Fall ist.

Hier kommen wir ins Spiel. WH-Räumungen bietet Unterstützung der Erben, sowie den zuständigen Willensvollstrecker, bei:

  • Sichtung der Gegenstände, des Inventars oder Mobiliars,
  • Bestandsanalyse, Bestandsermittlung und Dokumentation,
  • Neutrale Schätzung über den Wert,
  • Berechnung der Veräusserungssumme,
  • Verkaufsstrategie und damit verbundene Logistik.

Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung bei der Schätzung von Kunstwerken und Antiquitäten bestimmen wir nicht nur den Wert, sondern geben darüber hinaus auch noch wertvolle Hinweise. Zum Beispiel dann, wenn eine Restaurierung oder die Lagerung eines Kunstwerks den Wert des Erbstücks steigern könnte. Erben und Willensvollstrecker profitieren hierbei, insbesondere von unserer engen Zusammenarbeit mit Kunstschätzern, Kunsthistorikern (auch mit Spezialgebieten), Auktionshäusern, Kunsthändlern und Sammlern. Neben unserem Netzwerk können wir Ihnen aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Kunsthandel recht schnell aktuelle Trends und Preisvorstellungen nennen.

Endräumung und Reinigung der Immobilie

Sind alle Gegenstände und das gesamte Mobiliar in der Immobilie oder in der Wohnung des Verstorbenen verteilt, analysiert und geschätzt, steht die Räumung an. Auch hier stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Expertise und Kraft zur Seite. Bereits beim Besichtigungstermin können wir gemeinsam mit Ihnen abklären, wer was bekommt und was verkauft, entsorgt oder gespendet werden soll. Sind alle Gegenstände aus der Wohnung oder dem Haus raus, muss die Immobilie in den meisten Fällen abgegeben werden. Mithilfe unseres fleissigen Reinigungstrupps bringen wir die Immobilie wieder auf Vordermann. Auf Wunsch sogar inklusive Abnahmegarantie. Selbstverständlich können Sie diesen Service auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie die Immobilie nicht veräussern möchten oder an den Vermieter zurückgeben müssen.

Full Service von A bis Z

Sind Sie ein Notariatsbüro mit dem Mandat als Willensvollstrecker zu agieren oder ein privater Willensvollstrecker? Möchten Sie sicher gehen, dass nicht nur der letzte Wille des Erblassers vertreten sowie der Nachlass geprüft und geschätzt wird und anschliessend eine saubere Übergabe der Immobilie stattfinden soll, dann kontaktieren Sie uns gerne. Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen diskret.