Häufig gestellte Räumungs-Fragen ums Thema Räumungen, Liquidationen, Schätzungen, Erbschaft und vieles mehr (wird laufend aktualisiert).
Nein, alle Möbel kaufen wir nicht ab. Sie müssen verstehen, dass ein Schrank der irgendwann bei einem schwedischen Möbelhändler in Pratteln gekauft wurde, leider keinen Wert mehr hat, sobald wir ihn abbauen, im Laden wieder aufbauen und für einen Käufer noch einmal ab- und aufbauen müssten. 4 x auseinandernehmen und zusammenbauen geht da nicht spurlos vorbei. Daher sind diese Möbel sozusagen wertlos.
Anders bei Antiquitäten. Dort können wir abschätzen, ob sich eine Restauration rentiert oder nicht.
Ja! Sie sollten dies bei der ersten Kontaktaufnahme mitteilen, sodass wir frühzeitig auf unser Netzwerk an Kunsthistorikern und Kunstschätzern, die regelmässig mit uns zusammenarbeiten, zurückgreifen. Je mehr Informationen wir von Ihnen bei der Kontaktaufnahme kriegen, desto besser können wir eruieren, wen wir aufbieten (jeder hat da seine Spezialgebiete).
In so einem Fall empfiehlt sich die Liquidation auf Erfolgsbasis (Kommissionsgeschäft).
Mobilien, Werkzeuge oder Textilien, die wir Spenden können, werden Ihnen angerechnet. Bsp.: einer unserer Partner kann einen sehr gut erhaltenen Tisch mit 6 dazugehörigen Stühlen in seinem Laden weiterverkaufen, und dafür stellt er uns für «x Stunden» Personal zur Verfügung. Das können wir Ihnen gutschreiben und so sinken die Kosten für eine Räumung.
Trotzdem bleiben natürlich Kosten bestehen: Personal für Entsorgung, Fahrtkosten und Entsorgungsgebühren.
Leer und besenrein. Alle Lampen, Nägel und Schrauben entfernt.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Menge des zu entsorgenden Hausrats sowie den Zufahrtswegen, der Lage des Grundstücks (Hang, Boden) und dem Zugang innerhalb des Grundstücks. Auch die Art des Haushalts hat einen Einfluss, da die Entsorgungskosten je nach Abfallart unterschiedlich sein können. Die Kosten für die Auflösung der Wohnung trägt der Eigentümer des Hausrats. Im Todesfall sind dies die Erben.
Zur Erfüllung ist es üblich, den Wert noch verkäuflicher Sachen mit den Entsorgungskosten nicht mehr verwendbarer Sachen zu verrechnen. Grundlage für die Berechnung der Wohnungsauflösungskosten sind in der Regel die Wohnungsbesichtigungen.
Um Ihnen eine korrekte Kostenangabe oder ein Pauschalangebot unterbreiten zu können, besichtigen wir das Haus mit Ihnen. Am besten haben Sie bereits alles genommen, was Sie behalten wollen, und so können wir schon bei der Besichtigung einplanen, wo was gespendet wird. Danach unterbreiten wir Ihnen eine Offerte für Personal, Transport und Entsorgung.
Ja, es kommt manchmal günstiger, denn es geht viel schneller. Entspricht jedoch nicht unseren Werten. Wir möchten nicht ein Sofa entsorgen, dass noch gute 5 Jahre gebraucht werden kann und wofür hart gearbeitet wurde oder vielleicht ein Geschenk der Kinder war. Zudem schont es die Ressourcen und die Umwelt. Auch der Umwelt zuliebe arbeiten wir mit einem Recycling-Mindset und sortieren Holz, Papier, Karton, Bauschutt etc.
Kein Problem. Wir passen uns Ihren Wünschen an und leeren Ihr Haus sauber und diskret, ohne Mulde vor dem Haus und niemand in der Nachbarschaft wird irgendwo etwas von Ihren Sachen finden.
Sie haben beim Aufräumen noch alte Reisechecks gefunden? Beispielsweise von American Express oder Thomas Cook? Glücklicherweise haben Sie noch die Möglichkeit diese einzulösen. Sie können die Checks entweder bei Ihrer Bank einlösen oder bei Travelex am Flughafen Zürich.
Überblick der Kosten der Banken finden Sie auf:
www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/einloesen-eines-reisechecks-wird-zum-minusgeschaeft-2
Die meisten Verträge gehen auf die Erben (sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde) über. Nur wenige erlöschen automatisch, viele Verträge aber laufen nach dem Tod bis zur Kündigung weiter.
Beispielsweise bei Mietverträgen, da können die Erben innert einer Frist von 3 Monaten kündigen. Sie können die Wohnung auch frühzeitig kündigen, einen Nachmieter suchen und in der Zwischenzeit uns mit der Räumung und Reinigung mit Abnahmegarantie beauftragen. Bei Bankkonten empfiehlt es sich für die Erben, ein Erbschein dabei zu haben um Zugriff auf das Konto zu erhalten. Die Krankenkasse endet mit dem Tod und die Krankenkasse muss die vorausbezahlte Prämie zurückerstatten.
Ja. Man kann seinen Erbanteil an einen anderen Erben "verkaufen".
Zuerst wird das Ehevermögen wie bei einer Scheidung aufgeteilt. Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann kriegt also die Hälfte des gemeinsam aufgebauten Vermögens und das Vermögen welches Sie in die Ehe eingebracht haben. Die andere Hälfte geht an Ihre Kinder.
Ja. Kontaktieren Sie die Steuerverwaltung und Informieren Sie über den Fund.
Nein. Sie sollten die Belege aufbewahren. Sie haften auch nach Erbteilung für Schulden des Erblassers. Aus diesem Grund sollten Sie die Quittungen für bezahlte Rechnungen sicherheitshalber so lange aufbewahren, bis die Forderungen verjährt sind. Das ist je nach dem nach fünf oder spätestens zehn Jahren der Fall.
Nach der Räumung wurde die Wohnung vom Erben abgegeben. Die Verwaltung erstellte ein Protokoll und es waren keine Mängel aufgelistet, alles in Ordnung. Nun kam nach zwei Wochen die Verwaltung zurück und teilte dem ehem. Vermieter mit, das es Flecken in der Küche habe und diese gereinigt werden müssen. Die Rechnung würde dem Vermieter belastet werden.
Wir wurden somit kontaktiert, da wir die Räumung und die Endreinigung erledigten. Wir konnten den Vermieter beruhigen, dass er hier die Kosten nicht übernehmen muss. Den nach dem Erstellen des Abgabeprotokolls können/dürfen nur noch versteckte Mängel geltend gemacht werden. Da es sich hier klar um einen sichtbaren Fleck handelte, der bei der Wohnungsübergabe ersichtlich war, müssen diese zusätzlichen Reinigungskosten nicht übernommen werden.
Ein Liquidator ist eine Person oder Firma, die im allgemeinen Vermögenswerte liquidiert (Liquidationen). Wenn Vermögenswerte liquidiert werden, werden sie auf dem freien Markt gegen Bargeld oder andere Äquivalente verkauft. Der Liquidator ist gesetzlich befugt, im Namen des Unternehmens oder Erbengemeinschaft in verschiedenen Funktionen zu handeln.
Ein Liquidator wir normalerweise bezogen, wenn ein Unternehmen Konkurs geht. Das Vermögen eines Unternehmens wird vom Liquidator verkauft und die daraus resultierenden Mittel werden zur Tilgung der Schulden des Unternehmens verwendet. Oder eine Erbengemeinschaft einen neutralen Partner braucht um die Vermögenswerte schätzen zu lassen und diese dann weiterzuverkaufen, um die Erbmasse mit flüssigen Mitteln zu erweitern.
Lebt man im Ausland, gilt normalerweise das dortige Erbrecht. Schweizer die jedoch in einem EU-Land leben, können testamentarisch verfügen, dass der Nachlass nach Schweizer Recht geregelt werden soll.
Wer ein Testament findet, muss es bei der zuständigen Behörde (letzten Wohnsitz des/der Verstorbenen) einreichen. Dies gilt ebenso für die Räumungsfirma. Sollte ein Testament bei der Räumung des Büros auftauchen, muss es umgehend eingereicht werden. Am besten Sie reichen das Testament mit eingeschriebenem Brief. Alle Testamente unterliegen einer Einlieferungspflicht, ob sie ungültig aussehen, überholt oder anfechtbar sind.
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