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Basel erhöht Abfallgebühren 2026: Das müssen Sie wissen
Ab 2026 steigen in Basel die Abfallgebühren. Erfahren Sie, warum das nötig ist – und wie Sie mit klugem Recycling und weniger Abfall sparen können.
Warum der Müll in Basel bald teurer wird – und was das für Sie bedeutet
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Basel-Stadt eine neue Abfallgebührenordnung in Kraft. Damit steigen die Kosten für den „Bebbi-Sack“ und weitere Entsorgungsarten – zum ersten Mal seit 18 Jahren. Der Kanton reagiert damit auf gestiegene Betriebskosten und gesetzliche Vorgaben. Doch was genau ändert sich, und wie betrifft das die Basler Haushalte konkret?
Das Grundprinzip: Wer mehr Abfall produziert, zahlt auch mehr
Im Zentrum der Reform steht das im Schweizer Umweltschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip. Dieses besagt, dass diejenigen, die Abfall erzeugen, auch für dessen Entsorgung aufkommen.
Neu wird in Basel-Stadt dieses Prinzip noch konsequenter umgesetzt: Bei der Containerentsorgung erfolgt die Abrechnung künftig nach Gewicht. Jeder Container wird mit einem Chip ausgestattet, der die entsorgte Menge automatisch erfasst. Damit bezahlen Liegenschaften künftig exakt für die tatsächlich anfallenden Abfallmengen.
Weil es in Basel keine Grundgebühr gibt, sind die Gebühren verursachergerechter – wer Abfall vermeidet und recycelt, spart direkt Geld.
Amt für Umwelt und Energie Basel-Stadt
Die neuen Tarife im Überblick
Die bekannteste Änderung betrifft den blauen Bebbi-Sack. Der Preis für den 35-Liter-Sack steigt von 2.30 CHF auf 2.70 CHF. Auch bei anderen Entsorgungsarten gelten ab 2026 neue Tarife:
- Sperrgut-Vignette: neu 5.00 CHF statt 4.50 CHF
- Grüngut-Vignette: neu 4.15 CHF statt 3.00 CHF
Für Container gilt ab 2026 eine gewichtsabhängige Verrechnung:
- Hauskehricht: 0.42 CHF pro Kilogramm
- Grüngut: 0.24 CHF pro Kilogramm
- Mindestgebühr pro Sammlung: 6.85 CHF
Die stärkere Erhöhung bei grossen Säcken ist bewusst gewählt. Sie soll den ökologischen Anreiz verstärken, Abfallmengen zu reduzieren und Wertstoffe konsequent zu trennen.
Übergangsfristen und Rückerstattungen
Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, gelten klare Fristen:
- Neue Vignetten sind ab 15. Dezember 2025 im Detailhandel erhältlich.
- Alte Vignetten können bis 31. März 2026 verwendet werden.
- Danach besteht die Möglichkeit, unbenutzte Vignetten beim Amt für Umwelt und Energie zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu erhalten.
- Bereits erworbene Bebbi-Säcke bleiben unbegrenzt gültig.
Diese Übergangsphase soll sicherstellen, dass sich alle Haushalte und Betriebe ohne Hektik auf die neuen Regelungen einstellen können.
Zwischen Fairness und sozialer Realität
Die Reform ist politisch nicht unumstritten. Kritikerinnen und Kritiker weisen darauf hin, dass die höheren Gebühren einkommensschwächere Haushalte überproportional treffen könnten.
Die Regierung betont dagegen, dass das Basler Modell durch den Verzicht auf eine fixe Grundgebühr besonders verursachergerecht sei: Wer wenig Abfall produziert, zahlt automatisch weniger. Die Diskussion verdeutlicht die Herausforderung, ökologische Zielsetzungen mit sozialer Ausgewogenheit in Einklang zu bringen.
Wie Sie Kosten senken und Ressourcen schonen
Die effektivste Möglichkeit, um steigenden Gebühren entgegenzuwirken, ist die Vermeidung von Abfall. Wer sorgfältig trennt, kompostiert und recycelt, kann seine Kosten direkt beeinflussen.
Kostenlose Entsorgungswege – etwa über Recyclingparks oder den eigenen Kompost – bieten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern tragen wesentlich zum Umweltschutz bei. Jede vermiedene Sackfüllung reduziert den Ressourcenverbrauch und senkt den CO₂-Ausstoss.
Fazit: Ein notwendiger Schritt für eine nachhaltige Stadt
Die neue Gebührenordnung ist ein notwendiger Schritt, um die Abfallfinanzierung in Basel-Stadt auf eine rechtlich korrekte, transparente und nachhaltige Basis zu stellen. Sie stärkt das Verursacherprinzip, fördert bewusstes Konsumverhalten und setzt klare Anreize für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Langfristig wird sich zeigen, ob es gelingt, die Balance zwischen ökologischer Verantwortung und sozialer Verträglichkeit zu halten – eine Aufgabe, die weit über Basel hinaus Bedeutung hat.