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Neue Verpackungsverordnung 2027: Was Schweizer Unternehmen jetzt wissen müssen
Die VerpV 2027 fordert Basler Exporteure heraus. Sichern Sie durch Kreislaufwirtschaft und EU-konforme Dokumentation jetzt Ihren Marktzugang und Ihre nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit.
I. Einleitung: Der "Umwelt-Frühling" 2026 und seine Folgen
Mit dem Entscheid vom 24. Juni 2026 hat der Bundesrat das "Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026" verabschiedet und damit die rechtlichen Weichen für eine umfassende Transformation der Schweizer Kreislaufwirtschaft gestellt. Unter der Federführung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) werden bestehende regulatorische Blockaden gelöst und die stoffliche Verwertung von Abfällen massiv gestärkt. Diese Totalrevision ist die Antwort auf die parlamentarische Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" und markiert das Ende der Ära, in der Verpackungsmaterial primär als thermisch zu entsorgender Kehricht betrachtet wurde.
Besonders für den Wirtschaftsstandort Basel ist dieser Systemwechsel von strategischer Bedeutung. Als tri-nationaler Logistik-Hub und Sitz des weltweit führenden Pharma- und Chemie-Clusters sind Basler Unternehmen in hohem Masse auf reibungslose Exportprozesse in den EU-Raum angewiesen. Die neuen Anforderungen an die vorgezogene Entsorgungsgebühr, die Rückverfolgbarkeit von Materialien und die technische Dokumentation zwingen Inverkehrbringer dazu, ihre Lieferketten bereits heute auf die Standards von morgen auszurichten. Wer die Umstellung auf nachhaltige Verpackungssysteme verschläft, riskiert nicht nur rechtliche Sanktionen, sondern den Verlust des Marktzugangs im Rahmen der europäischen Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR).
II. Die 6 Kernpunkte der neuen Verpackungsverordnung
1. Von der Getränkeflasche zur Alles-Verordnung Die bisherige Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) aus dem Jahr 2000, die lediglich etwa 25 Prozent des Marktes abdeckte, wird durch die umfassende Verpackungsverordnung (VerpV) ersetzt. Diese gilt nun für alle Verpackungstypen. Ziel ist es, die Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus zu minimieren, indem der Stand der Technik bei der Recyclingfähigkeit verbindlich festgeschrieben wird.
2. Harte Quoten für Kunststoff und Karton Zur Umsetzung der Motion 20.3695 hat der Bundesrat ambitionierte stoffliche Verwertungsquoten gesetzlich verankert, um den Anteil hochwertiger Sekundärrohstoffe zu erhöhen:
| Materialart | Mindestquote der stofflichen Verwertung |
| Kunststoffverpackungen | 55 % |
| Getränkekartons | 70 % |
3. Rücknahmepflicht und Separatsammlung Inverkehrbringer von Einwegverpackungen aus Kunststoff stehen ab 2027 in der Pflicht. Sie müssen Endabnehmern aktiv eine Separatsammlung anbieten. Diese Rücknahmepflicht für Einweg-Kunststoff soll sicherstellen, dass wertvolle Polymere nicht im energetischen Mix der Kehrichtverbrennungsanlagen verloren gehen.
4. Glasrecycling und die neue Entsorgungsgebühr Bisherige Ausnahmen werden gestrichen: Glasverpackungen für Lebensmittel werden nun konsequent der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) unterstellt. Dies sichert die langfristige Finanzierung der Entsorgungs- und Recyclinginfrastruktur. Für Getränkeverpackungen bleibt die Pfandpflicht vorerst subsidiär, sofern die Sammelziele erreicht werden.
5. EU-Konformität: Die 8-Punkte-Checkliste für Exporteure Für den Export in die EU ist eine vollständige EU-Konformitätserklärung zwingend. Basierend auf der Verordnung (EU) 2025/40 muss diese Dokumentation folgende acht Elemente zwingend enthalten:
- Eindeutige Kennnummer der Erklärung und Kennung der Verpackung.
- Vollständiger Name und Anschrift des Erzeugers oder seines Bevollmächtigten.
- Erklärung der alleinigen Verantwortung des Erzeugers.
- Präzise Beschreibung des Gegenstands zwecks Rückverfolgbarkeit.
- Bestätigung der Erfüllung aller einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.
- Angabe der angewandten harmonisierten Normen oder technischen Spezifikationen.
- Identifikation der notifizierten Stelle (Name, Kennnummer) und Beschreibung der durchgeführten Massnahme sowie Bescheinigungsdetails.
- Zusätzliche Angaben, Ort, Datum der Ausstellung sowie rechtsgültige Unterschrift.
6. Harmonisierte Bussen gegen Littering Um den kantonalen "Flickenteppich" zu beenden, führt der Bundesrat schweizweit einheitliche Ordnungsbussen ein. Das Liegenlassen von Siedlungsabfällen (Littering) oder die widerrechtliche Entsorgung grösserer Mengen kann nun mit Bussen von bis zu 250 Franken sanktioniert werden.
III. Neue VerpV-Spielregeln für die Schweizer Wirtschaft
Die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und den Rezyklatanteil bilden das Herzstück der neuen umweltrechtlichen Strategie. In der Fachwelt wird insbesondere die Definition von "Rezyklat" intensiv debattiert. Während Umweltverbände fordern, dass Rezyklate ausschliesslich aus "Post-Consumer"-Abfällen stammen müssen, um echte Kreisläufe zu schliessen, warnen Wirtschaftsverbände wie economiesuisse vor Rohstoffengpässen. Die Vernehmlassung ergab, dass die Unterscheidung zwischen Post-Consumer- und Pre-Consumer-Materialien (Produktionsabfälle) für die Erfüllung der Quoten entscheidend sein wird.
Ein kritischer Aspekt für die Wirtschaftlichkeit ist die administrative Mehrbelastung. economiesuisse und Swissmem äusserten im Vernehmlassungsverfahren deutliche Bedenken bezüglich der neuen Meldepflicht und der Anforderungen an das Materiallabel. Die technische Dokumentation erfordert tiefgreifende Einblicke in die Materialzusammensetzung, was insbesondere KMU vor personelle Herausforderungen stellt. Zudem wird das "Design for Recycling" zur Pflicht: Verpackungen müssen so konzipiert sein, dass sie ohne Qualitätsverlust stofflich verwertet werden können.
Ein entscheidendes technisches Detail der VVEA-Revision betrifft die energetische Verwertung. In Zementwerken wird ein Mindestascheanteil von 20 Prozent für eine stofflich-energetische Verwertung festgelegt. Abfälle mit einem Aschegehalt von unter 20 Prozent gelten künftig rein als energetische Verwertung und fliessen somit nicht positiv in die stofflichen Recyclingquoten ein. Diese Regelung zwingt Entsorgungsmanager zu einer präziseren Sortierung vor der thermischen Behandlung.
IV. Roadmap für Unternehmen: Vorbereitung auf 2027
Relevante Meilensteine:
- 1. August 2026: Inkrafttreten der revidierten Abfallverordnung (VVEA). Hierbei ist die Motion 24.3475 zentral: Betreiber von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) sind nun gesetzlich verpflichtet, verwertbare Metalle wie Zink aus der Filterasche zurückzugewinnen. Dies löst die bisherige regulatorische Blockade beim Zink-Recycling.
- Anfang 2027: Volles Inkrafttreten der Verpackungsverordnung (VerpV). Ab diesem Zeitpunkt gelten die neuen Quoten und die erweiterte Meldepflicht gegenüber dem BAFU.
5-Punkte-Checkliste zur Sicherstellung der Konformität:
- Bestandsaufnahme der Verpackungs-Spezifikationen: Überprüfung aller Materialien gemäss Stand der Technik auf Recyclingfähigkeit und Post-Consumer-Rezyklatanteil.
- Validierung der technischen Dokumentation: Aufbau eines Datenmanagementsystems, das die Materialherkunft und chemische Unbedenklichkeit lückenlos nachweist.
- Erstellung der EU-Konformitätserklärung: Implementierung des 8-Punkte-Schemas für alle Exportgüter zur Vermeidung von Verzollungsverzögerungen im Basler Hinterland.
- Beitritt zu Branchenorganisationen: Evaluierung der Teilnahme an Sammelsystemen (z. B. RecyPac), um die individuellen Rücknahmepflichten für Einweg-Kunststoff effizient zu erfüllen.
- Prozessoptimierung für Meldepflichten: Einrichtung interner Schnittstellen zur Erfassung der jährlichen Inverkehrbringermengen für das BAFU-Reporting.
V. Fazit: Die Schweiz auf dem Weg zum Recycling-Leader?
Die neue Verpackungsverordnung ist weit mehr als eine ökologische Pflichtübung; sie ist ein wirtschaftspolitisches Instrument zur Standortsicherung. Für die Exportnation Schweiz – und den Logistikknoten Basel im Speziellen – ist die Harmonisierung mit europäischen Standards überlebenswichtig. Zwar ist die administrative Belastung durch neue Etikettierungsvorgaben und Meldewege signifikant, doch die frühzeitige Investition in kreislauffähige Designs bietet Schutz vor künftigen Pfandpflichten und steigenden Entsorgungskosten.
Die konsequente Umsetzung der Verwertungskaskade – von der Abfallvermeidung über das hochwertige Zink-Recycling bis hin zur stofflichen Verwertung von Kunststoffen – wird die Schweiz als Vorreiter einer modernen Kreislaufwirtschaft positionieren. Unternehmen, die jetzt proaktiv handeln, transformieren ökologische Notwendigkeit in einen echten Wettbewerbsvorteil.
Quellen:
Bundesrat stärkt Recycling bei Verpackungen und Abfällen URL:
https://www.admin.ch/de/newnsb/eE-NjVjEsGK1BJKzk1ITa
Neue EU-Regeln für Verpackungen mit der PPWR: Was (Schweizer) Unternehmen wissen müssen - Handelskammer Deutschland Schweiz URL:
https://www.handelskammer-d-ch.ch/de/articles/neue-eu-regeln-fuer-verpackungen-mit-der-ppwr-was-schweizer-unternehmen-wissen-muessen
Verpackungen: Grosse Veränderungen bei den Spielregeln. - BaselCircular URL:
https://baselcircular.ch/?p=105557
Ergebnisbericht Vernehmlassung Abfallverordnung und Verpackungsverordnung (PDF) URL:
https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/202cb344-ad82-4869-9a72-ee4fcf3cb9b2.pdf
Erläuterungen Abfallverordnung VVEA (PDF) URL:
https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/5b4f930e-ab4e-4540-b498-89043bb85843.pdf
Verordnung über eine Teilinkraftsetzung der Änderung vom 15. März 2024 des Umweltschutzgesetzes (PDF) URL: https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/70fb63ff-5f8c-42ed-bf85-0f25fc083a87.pdf
Erläuternder Bericht zur Totalrevision der Verordnung über Getränkeverpackungen (PDF) URL:
https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/8cda01ab-8149-40e0-9cf6-c7b9f6bb2f22.pdf
Abfallverordnung VVEA (PDF) URL:
https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/8f828e33-b375-4a53-a026-e64754508b80.pdf
Verpackungsverordnung VerpV (PDF) URL:
https://cms.news.admin.ch/fileservice/sdweb-docs-prod-nsbcch-files/files/2026/06/24/d52fceb6-bbb7-4995-a6ca-a00892ebb1bb.pdf
Konformitätsbewertungsverfahren (PDF) URL:
https://www.handelskammer-d-ch.ch/media/6118/download/Konformit%C3%A4tsbewertungsverfahren.pdf?v=1
EU-Konformitätserklärung (PDF) URL:
https://www.handelskammer-d-ch.ch/media/6119/download/EU-Konformit%C3%A4tserkl%C3%A4rung.pdf?v=1