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Neuigkeiten

Informationen zu Räumungen bei denen Waffen gefunden werden

| News

Der Fund von Waffen bei Räumungen kann eine herausfordernde Situation darstellen. Wir unterstützen Sie vollumfänglich und seriös.

Viele Menschen sind mit dem Fund von Waffen im Nachlass überfordert. Sie sind sich bei der Gesetzeslage unsicher oder wollen grundsätzlich nicht mit Waffen in Berührung kommen. Es gilt: mit Waffen sollte nur hantieren, wer sich auskennt und im sicheren Umgang damit geschult ist. Hierbei können wir Sie vollumfänglich unterstützen und Ihnen allfällige Unannehmlichkeiten ersparen. Hier ein paar Informationen vorab:

Der Umgang mit Waffen ist im Schweizerischen Waffengesetz geregelt. Es ist wichtig, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, damit man sich nicht strafbar macht. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen meldepflichtigen Waffen und bewilligungspflichtigen Waffen:

Meldepflichtige Waffen: Darunter fallen Jagdgewehre, Schweizer Ordonnanz-Karabiner und Langgewehre, Airsoftwaffen sowie Luftdruckwaffen. Auch Kaninchentöter. Diese Waffen benötigen für den Erwerb/Verkauf einen schriftlichen Vertrag. Der Kauf/Verkauf muss dem kantonalen Waffenbüro gemeldet werden.

Bewilligungspflichtige Waffen: Dazu zählen halb- und vollautomatische Waffen wie Sturmgewehre, Pistolen, Revolver, ausländische Ordonnanzgewehre und Maschienenpistolen. Diese Waffen benötigen zum Erwerb resp. zur Übernahme eine Bewilligung der Polizei, den sogenannten Waffenerwerbschein oder ggf. andere entsprechende Bewilligungen. Erst wenn der Erwerber oder Erbe vom Kantonalen Waffenbüro eine solche Bewilligung erhalten hat, kann er diese Waffen übernehmen.

Nicht unter das Waffengesetz fallen antike Waffen (Herstellungsjahr vor 1870). Diese Gegenstände dürfen wie normale Alltagsgegenstände gekauft/verkauft werden, benötigen also keinerlei Bewilligung oder Dokumentation.

Sie möchten die Waffen übernehmen?
Grundsätzlich haben Sie als Erbe oder Erbin sechs Monate Zeit, die Waffe mit der jeweils benötigten Bewilligung (z.B. Waffenerwerbsschein) zu übernehmen. Es ist wichtig, dass Sie die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zu beantragen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Hierbei können wir Sie unterstützen. Auf Wunsch haben Sie somit keinerlei Berührungspunkte mit den Waffen und nur minimalen administrativen Aufwand (Unterschrift).

Fazit:
Der Fund von Waffen bei Räumungen kann eine herausfordernde Situation darstellen. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen! Es ist ebenfalls wichtig, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten und rechtzeitig die richtigen Schritte einzuleiten. Egal ob Sie die Waffe(n) behalten, verkaufen oder entsorgen lassen möchten - es gibt stets Möglichkeiten, die Situation sicher und rechtlich korrekt zu bereinigen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie vollumfänglich und seriös.

 

Vielen Dank an das Munitionsdepot in Zwingen, dass wir die tollen Fotos nutzen durften! Das Munitionsdepot ist in der Region ein wichtiger Anlaufpunkt für jegliche Waffenexperten.
Sollten wir einmal nicht weiterwissen oder die Sammlungsauflösung unsere Kapazitäten übersteigen, wissen wir, an wen wir uns wenden können. Ihr Know-how und Ihre Unterstützung sind für uns von unschätzbarem Wert!

Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und danken für Ihr Engagement!

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Bild Munitionsdepot Pistole Armeepistole P49